Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Beratung und Vertretung der Interessen und Belange aller schwerhörigen und ertaubten bzw. hörgeschädigten Bürger des Landes Baden-Württemberg

Wir sind da für:

  • alle Grade von Hörbehinderungen
  • früh- und spätschwerhörige Menschen
  • taub geborene und (spät-) ertaubte Menschen
  • Hörgeräte-Träger (z.B. konventionelle oder knochenverankerte Hörsysteme)
  • Träger von Implantaten (z.B. AMI, Cochlear Implantat, ABI)                                          
  • Tinnitus- und Morbus Menière-Betroffene

Unsere Aktivitäten:

  • Aufklärung der Öffentlichkeit über Ursachen, Auswirkungen und Umgang von Schwerhörigkeit und Ertaubung 
  • Einflußnahme auf technische Entwicklungen zugunsten Betroffener
  • Information über Kommunikationshilfen 
  • Unterstützung für Eltern hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher und Beratung von Maßnahmen zur Betreuung in Förder- und Regelschulen
  • Beratung im Bereich Ausbildung, Studium, Berufsleben, Fort- und Weiterbildung  
  • Anregung/Durchführung von Rehabilitations- und Integrationsmaßnahmen 
  • Durchführung von Seminaren
  • Unterstützung örtlicher und regionaler Aktivitäten
  • Förderung kultureller, politischer, kirchlicher Veranstaltungen
  • Beratung und Unterstützung barrierefreier Veranstaltungen für Hörgeschädigte
  • Patientenvertretung hörgeschädigter Menschen


Wir vertreten Ihre Interessen im Land:

in der Landeskommission für Hörgeschädigte

im Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V.

in der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg e.V.

gegenüber Ministerien und Landesbehörden

gegenüber Rehabilitationsträgern

im Dachverband integratives Planen und Bauen DIPB e.V.



Spendenkonto:


Deutscher Schwerhörigenbund   

Landesverband Baden-Württemberg e.V.                                                                           

Postbank Stuttgart

Konto: 547 470 1

BLZ: 600 100 70

IBAN: DE 55600100700005474701

Jede Spende unterstützt unsere Arbeit und kommt der Förderung schwerhöriger und ertaubter Menschen zugute. Der Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Baden-Württemberg e.V. ist durch das Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stuttgart (Steuer-Nr. 99015-20664) vom 4.9.2007 gemeinnützig anerkannt und berechtigt für steuerliche Zwecke Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Auch Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden abziehbar.