Beratung und Vertretung der Interessen und Belange aller schwerhörigen und ertaubten bzw. hörgeschädigten Bürger des Landes Baden-Württemberg
Wir sind da für:
- alle Grade von Hörbehinderungen
- früh- und spätschwerhörige Menschen
- taub geborene und (spät-) ertaubte Menschen
- Hörgeräte-Träger (z.B. konventionelle oder knochenverankerte Hörsysteme)
- Träger von Implantaten (z.B. AMI, Cochlear Implantat, ABI)
- Tinnitus- und Morbus Menière-Betroffene
Unsere Aktivitäten:
- Aufklärung der Öffentlichkeit über Ursachen, Auswirkungen und Umgang von Schwerhörigkeit und Ertaubung
- Einflußnahme auf technische Entwicklungen zugunsten Betroffener
- Information über Kommunikationshilfen
- Unterstützung für Eltern hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher und Beratung von Maßnahmen zur Betreuung in Förder- und Regelschulen
- Beratung im Bereich Ausbildung, Studium, Berufsleben, Fort- und Weiterbildung
- Anregung/Durchführung von Rehabilitations- und Integrationsmaßnahmen
- Durchführung von Seminaren
- Unterstützung örtlicher und regionaler Aktivitäten
- Förderung kultureller, politischer, kirchlicher Veranstaltungen
- Beratung und Unterstützung barrierefreier Veranstaltungen für Hörgeschädigte
- Patientenvertretung hörgeschädigter Menschen
in der Landeskommission
für Hörgeschädigte im Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V. in der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg e.V. gegenüber Ministerien und Landesbehörden gegenüber Rehabilitationsträgern
Wir vertreten Ihre Interessen im Land:
Spendenkonto:
Deutscher Schwerhörigenbund
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Postbank Stuttgart
Konto: 547 470 1
BLZ: 600 100 70
IBAN: DE 55600100700005474701
Jede Spende unterstützt unsere Arbeit und kommt der Förderung schwerhöriger und ertaubter Menschen zugute. Der Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Baden-Württemberg e.V. ist durch das Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stuttgart (Steuer-Nr. 99015-20664) vom 4.9.2007 gemeinnützig anerkannt und berechtigt für steuerliche Zwecke Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Auch Mitgliedsbeiträge sind wie Spenden abziehbar.